Alle Führerscheinklassen im Überblick

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1kw/kg betragen.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Die bisherige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Fahrer im Alter von 16 und 17 entfällt.
  • Eingeschlossen ist die Klasse AM

 

Klasse A2

Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossen sind die Klassen A1 und AM

 

Klasse A
 

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.

  • Mindestalter: 20 Jahre bei einem zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
    • Mindestalter: 24 Jahre als ohne Vorbesitz der Klasse A2
    • Mindestalter: 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes)
  • Eingeschlossen sind die Klassen AM, A1 und A2
  • Seit dem 19.01.2013 ist es nicht mehr möglich, nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 "schwere" Krafträder zu fahren. Stattdessen muss zuerst eine praktische Prüfung abgelegt werden. Vor dem Ablauf dieser zwei Jahre muss eine theoretische sowie eine praktische Prüfung abgelegt werden.

 

Klasse B 196

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1kw/kg betragen.

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren erforderlich

 

Voraussetzungen für die Begleiter sind:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besitz einer Klasse B Fahrerlaubnis seit mindestens fünf Jahren
  • Höchstens ein Punkt in Flensburg

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
  • Eingeschlossen sind die Klassen AM und L

Begleitendes Fahren ab 17 Jahren 

  • Diese Ausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.

  • Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich

 

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

  • Dazu zählen: selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
  • Mindestalter: 16 Jahre
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+4915234144311

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